Ein 1. Kreisbeigeordneter ist laut HKO ehrenamtlich, …
… es sei denn, in der Hauptsatzung ist es anders geregelt. Für die FWG stellt sich die Frage, ob die Hauptsatzung in der Frage der Hauptamtlichkeit des 1. Kreisbeigeordeneten die Notwendigkeit und Finanzierbarkeit noch ausreichend berücksichtigt. In einem HNA-Interview (Witzenhäuser Allgemeine vom 20.05.2011) nimmt Landrat Stefan …